Lichtschäden als Berufskrankheit: Die Vorteile der UV-GOÄ-Versorgung
Seit dem 1. Januar 2015 sind „multiple aktinische Keratosen und Plattenepithelkarzinome durch solare UV-Strahlung“ offiziell als Berufskrankheit Nr. 5103 bei Außenbeschäftigten anerkannt (Anlage zur Berufskrankheitenverordnung [BKV]). Die Meldungszahlen steigen laufend an und erreichen derzeit rund 10.000 neue Verdachtsfälle jährlich.
BK 5103 avanciert zur dritthäufigsten Berufskrankheit
Beruflich bedingter Hautkrebs durch jahrzehntelange Sonnenexposition hat sich mittlerweile zur dritthäufigsten anerkannten Berufskrankheit in Deutschland entwickelt. Trotz dieser hohen Relevanz bleibt eine beträchtliche Dunkelziffer bestehen: Neuere Studien belegen, dass lediglich etwa 40% der Patient:innen mit aktinischen Keratosen oder Plattenepithelkarzinomen, die in Kliniken vorstellig werden und eine berufliche UV-Exposition in der Anamnese angeben, tatsächlich an die gesetzliche Unfallversicherung (GUV) gemeldet werden.
Gesetzliche Meldepflicht
Die gesetzliche Meldepflicht umfasst sämtliche Ärzt:innen – einschließlich der Hausarzt:innen: Bei Verdacht auf BK 5103 durch berufliche Sonnenexposition ist eine Anzeige an die GUV zwingend erforderlich. Dies gilt uneingeschränkt auch für bereits berentete Patient:innen. Nur durch eine rechtzeitige Meldung können Betroffene ihre vollumfänglichen Ansprüche gegenüber der Unfallversicherung geltend machen und von den damit verbundenen Leistungen profitieren.
Von der Meldung profitieren: Patient:innen und Ärzt:innen
Eine Meldung macht Ärzt:innen zu wirksamen Sachwalter:innen der Patient:innenrechte. Sie eröffnet den Weg zu umfangreichen Leistungen, darunter Verletztenrenten bei schweren beruflichen Lichtschäden. Besonders attraktiv: Diese Renten werden bis zu vier Jahre rückwirkend ausgezahlt und nicht auf eine bestehende Altersrente angerechnet. Für Dermatolog:innen stellt dies zugleich eine Form des aktiven Praxismanagements dar, da Patient:innen so auf eine gesetzlich zustehende, überlegene Versorgungsqualität hingewiesen werden.
UV-GOÄ öffnet neue therapeutische Perspektiven
Bei Anerkennung der Berufskrankheit BK 5103 stehen Dermatolog:innen im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung deutlich erweiterte Behandlungsoptionen zur Verfügung als in der regulären GKV-Versorgung. Die spezielle Gebührenordnung UV-GOÄ sieht explizit eigene Abrechnungsziffern für Lasertherapien bei aktinischen Keratosen vor – eine Regelung, die in anderen Gebührenordnungen fehlt.
Die leitliniengerechte Nachsorge nach Laserbehandlungen mit Dexpanthenol-haltigen Externa zur Förderung der Wundheilung erfolgt ebenfalls zulasten der GUV, ohne dass Patient:innen Kosten entstehen (keine Rezeptgebühren). Ebenso können Lichtschutzpräparate kostenfrei verordnet werden. Die photodynamische Therapie (PDT), die im GKV-Bereich nicht abrechenbar ist, findet in der UV-GOÄ eine klare Positionierung.
Arbeitsmedizinische Vorsorge trifft auf Leitlinien
Durch die neu eingeführte arbeitsmedizinische Angebotsvorsorge sind aktuell 7 Millionen Außenbeschäftigte mit UV-Exposition vorsorgeberechtigt. Dadurch wird erwartet, dass in naher Zukunft deutlich mehr Patient:innen mit chronischen Lichtschäden dermatologische Praxen aufsuchen werden.
Die S3-Leitlinien „Aktinische Keratose und Plattenepithelkarzinom der Haut“ (2020), „Prävention von Hautkrebs“ (2021) und die S2k-Leitlinie „Lasertherapie der Haut“ widmen beruflichen Lichtschäden umfangreiche Kapitel. Sie bieten Dermatolog:innen eine solide evidenzbasierte Grundlage für Prävention, Früherkennung, Therapie und Nachsorge – und fördern ein zeitgemäßes Praxismanagement.
Sie empfehlen eine adaptierte Therapie je nach Schweregrad, Lokalisation und Patientenfaktoren. Bei aktinischen Keratosen (AK) werden ablative Methoden wie Kryotherapie, Laser oder PDT sowie topische Therapien (z. B. 5-FU, Imiquimod) bevorzugt, bei multiplen Läsionen Feldtherapien und bei Invasionsverdacht chirurgische Exzision. Für Plattenepithelkarzinome (PEK) gilt mikrographisch kontrollierte Chirurgie als Standard, ergänzt durch Radiotherapie bei Risikofällen; bei Metastasen PD-1-Inhibitoren als First-Line. Nachsorge erfolgt stadienabhängig mit UV-Schutz und Prävention.
Fazit
Berufliche Lichtschäden als BK 5103 bieten Patient:innen und Dermatolog:innen einzigartige Versorgungsvorteile durch die UV-GOÄ – von Lasertherapien und PDT über kostenfreie Nachsorge bis hin zu rückwirkenden Renten bis vier Jahre. Trotz 10.000 jährlicher Meldungen bleibt eine hohe Dunkelziffer: Nur 40% der Fälle werden gemeldet. Die gesetzliche Meldepflicht für alle Ärzt:innen ist daher essenziell, um Betroffenen – auch Rentner:innen – ihre Rechte zu sichern und Praxismanagement zu optimieren. Mit 7 Millionen vorsorgeberechtigten Außenbeschäftigten und evidenzbasierten S3-Leitlinien zu AK/PEK, Hautkrebsprävention und Lasertherapie steht eine umfassende Versorgungskette bereit – konsequente Umsetzung schützt, heilt und entschädigt.
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Quellen:
- Vortrag Prof. Dr. med. Swen Malte John; Wissenschaftlicher Direktor des Instituts für Interdisziplinäre Dermatologische Prävention und Rehabilitation an der Universität
Osnabrück (iDerm) im Rahmen des Kongresses „Spektrum Dermatologie. Unterwegs im Klimawandel“, Oktober 2022, Frankfurt. - Springer Medizin: Berufliche Lichtschäden können nach UV GOÄ versorgt werden. 2023. https://www.springermedizin.de/berufliche-lichtschaeden-koennen-nach-uv-goae-versorgt-werden/24644952 (abgerufen am 30.12.2025).
- AWMF-Leitlinienregister: S3-Leitlinie Aktinische Keratose und Plattenepithelkarzinom der Haut (Langversion). 2023. https://register.awmf.org/de/leitlinien/detail/032-022OL (abgerufen am 30.12.2025).
- Leitlinienprogramm Onkologie: S3-Leitlinie Aktinische Keratose und Plattenepithelkarzinom der Haut (Langversion 2.01). 2020. https://www.leitlinienprogramm-onkologie.de/fileadmin/user_upload/LL_Aktinische_Keratose_und_PEK_Langversion_2.01.pdf (abgerufen am 30.12.2025).
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