Wenn die Sonne zur Gefahr wird: Neue arbeitsmedizinische Vorsorge für Millionen Außenbeschäftigte
Rund 7 Millionen Außenbeschäftigte in Deutschland haben Anspruch auf arbeitsmedizinische Angebotsvorsorge gegen UV-Strahlung. Der Grund: dramatische Zuwachsraten bei beruflichem Hautkrebs fordern eine neue Präventionsstrategie.
Handekzem: Basiscreme rettet die Therapietreue
Viele Handekzem-Patient:innen geben nach kurzer Zeit auf: Nur 48% halten Kortison durch. Die Jena-Studie zeigt: Panthenol-Basiscreme sorgt bei 2,3 Anwendungen täglich für Stabilität und langfristigen Therapieerfolg.
Lichtschäden als Berufskrankheit: Die Vorteile der UV-GOÄ-Versorgung
Seit 2015 als BK 5103 anerkannt: Aktinische Keratosen durch berufliche Sonne – 10.000 Meldungen/Jahr. UV-GOÄ bietet Lasertherapie, kostenfreie Nachsorge und Renten rückwirkend bis 4 Jahre.
Berufskrankheiten melden – Verantwortung, Recht und Chance zugleich
Die Meldung von Berufskrankheiten ist keine bürokratische Pflicht, sondern ein zentraler Schritt für bessere Versorgung, Prävention und Gerechtigkeit – für Patient:innen und Ärzt:innen gleichermaßen.