Neue Leitlinie für Laserbehandlungen der Haut

Compliance-Vorschriften und gesetzliche Regelungen werden ebenso angezeigt wie Dokumente mit Checklisten auf einem virtuellen Bildschirm.
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Seit dem 7. März 2022 ist sie online zugänglich: die erste deutsche S2k-Leitlinie zur Lasertherapie der Haut. Sie bündelt erstmals wissenschaftlich fundierte Empfehlungen für die sichere und effektive Anwendung von Lasern in der Dermatologie. Ziel ist es, Patient:innen besser vor Nebenwirkungen zu schützen und den therapeutischen Nutzen zu maximieren. Hintergrund für die Erarbeitung der Leitlinie war eine Diskussion im Zuge der Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen (NiSV). Diese verdeutlichte, dass Eingriffe mit Lasern an der Haut häufig mit unerwünschten Nebenwirkungen verbunden sind – ein Aspekt, dem die Leitlinie gezielt entgegenwirken soll.

Federführung durch Fachgesellschaften

Die Erstellung der Leitlinie erfolgte unter Federführung der Deutschen Dermatologischen Gesellschaft e. V. (DDG). Weitere beteiligte Institutionen waren die Deutsche Gesellschaft der Plastischen, Rekonstruktiven und Ästhetischen Chirurgen e. V. (DGPRÄC), die Deutsche Gesellschaft für Lasermedizin (DGLM), der Berufsverband der Deutschen Dermatologen e. V.(BVDD) sowie die Deutsche Dermatologische Lasergesellschaft e. V. (DDL).

Als Leitlinienkoordinatoren waren Professor Dr. med. Uwe Paasch und Professor Dr. med. Alexander Nast verantwortlich. Diese interdisziplinäre Zusammenarbeit unterstreicht die hohe Relevanz und fachliche Tragweite der neuen Leitlinie für klinische und ästhetische Anwendungen.

Ablativ oder nicht ablativ: Zwei unterschiedliche Prinzipien

Das erste Kapitel der Leitlinie führt in die Technologie und Anwendung verschiedener Lasersysteme ein. Grundsätzlich wird zwischen ablativen und nicht ablativen Lasern unterschieden.
Ablative Laser, zu denen CO₂-Laser und Erbium:YAG-Laser zählen, entfernen gezielt epidermale und oberflächliche Schichten der Haut. Dabei entsteht eine Wundfläche, die eine kontrollierte Geweberegeneration ermöglicht.

Nicht ablative Laser, wie Neodym:YAG-, Rubin- oder Farbstofflaser, wirken hingegen auf tiefere Hautstrukturen, etwa auf Pigmente, Gefäße oder Haarfollikel. Diese Laser verursachen keine offenen Wunden, können jedoch Rötungen und Schwellungen hervorrufen.

Diese differenzierte Darstellung schafft eine klare Orientierung, welche Systeme in welchen Behandlungssituationen sicher angewendet werden können.

Nachbehandlung: Von Vaseline zu Dexpanthenol

Ein zentrales Thema der neuen Leitlinie ist die Nachsorge nach einer Lasertherapie. Während nach nicht ablativen Behandlungen vor allem Kühlung durch feuchte Tücher oder Kühlpacks im Vordergrund steht, sind die Anforderungen nach einer ablativen Lasertherapie deutlich komplexer. Hier sollen Infektionen vermieden, freie Radikale neutralisiert, die Entzündungsreaktion reguliert und die Zellproliferation unterstützt werden. Die Leitlinie rät, Antiseptika nur bei infektionsgefährdeten Wunden einzusetzen, während topische Antibiotika aufgrund der Gefahr von Sensibilisierungen und Resistenzbildungen nur restriktiv verwendet werden sollten.

Paradigmenwechsel

Bislang galt weiße Vaseline als Standard in der postoperativen Versorgung – diese Einschätzung wurde nun revidiert. Klinische Studien belegen, dass Dexpanthenol-haltige Externa, insbesondere die Bepanthen® Wund- und Heilsalbe, den Heilungsprozess nach einer ablativen Lasertherapie signifikant verbessern können. In der frühen Heilungsphase (Tag 1–5) zeigte sich eine schnellere Wundschließung und ein besseres kosmetisches Ergebnis als unter Vaseline. Diese Erkenntnisse flossen direkt in die neuen Empfehlungen ein und markieren einen Paradigmenwechsel in der Wundnachsorge.

Präzise Regeln für den klinischen Alltag

Herzstück der neuen Leitlinie ist Kapitel 2, in dem indikationsbezogene Empfehlungen für den Einsatz verschiedener Lasertypen formuliert werden. Besonders hervorgehoben wird die Vorsicht beim Lasern pigmentierter Hautveränderungen. Eine unsachgemäße Anwendung kann hier die Diagnose bösartiger Hautveränderungen verzögern oder erschweren.
Darüber hinaus liefert das Kapitel detaillierte Handlungsempfehlungen zu zahlreichen Indikationen – darunter Lentigines, Tätowierungen, Teleangiektasien, Hypertrichosen, Narben und aktinische Keratosen. Damit bietet die Leitlinie nicht nur Orientierung für erfahrene Fachärzt:innen, sondern auch eine wertvolle Grundlage für die Ausbildung junger Dermatolog:innen.

Rahmenbedingungen und rechtliche Hinweise

Das abschließende Kapitel 3 der Leitlinie behandelt die regulatorischen Aspekte der Laseranwendung. Es verankert die Empfehlungen im gesetzlichen Rahmen und verweist auf die Bedeutung der NiSV als Basis für patientensichere Standards im Umgang mit nichtionisierender Strahlung.

Fazit:

Die neue S2k-Leitlinie zur Lasertherapie der Haut bildet einen wichtigen Schritt hin zu mehr Sicherheit, Effektivität und Transparenz in der dermatologischen Praxis. Durch die klare Differenzierung der Lasertypen, konkrete Nachbehandlungsempfehlungen – insbesondere den Einsatz Dexpanthenol-haltiger Externa – und präzise Regelungen für verschiedene Indikationen schafft sie erstmals eine verlässliche Grundlage für klinische Entscheidungen und trägt zugleich zum besseren Schutz der Patient:innen bei.

Quellen:
  • S2k-Leitlinie Lasertherapie der Haut, AWMF-Registernummer 013-095, 2022; verfügbar unter: https://register.awmf.org/assets/guidelines/013-095l_S2k_Lasertherapie-der-Haut_2022-03.pdf; (abgerufen am 04.01.2026)
  • Heise R et al. Cutan Ocul Toxicol 2019; 38: 274-78
  • Springer Medizin: Die erste S2k-Leitlinie zur Lasertherapie der Haut 2022. https://www.springermedizin.de/die-erste-s2k-leitlinie-lasertherapie-der-haut/22836646 (abgerufen am 04.01.2026)
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